Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Definitionen
1.1 „AGB“ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 „Auftrag“ bezeichnet das Angebot von uns auf Grundlage dieser AGB, welches vom Besteller angenommen wurde einschließlich aller in Bezug genommenen Anlagen, insbesondere Produktbeschreibungen des Herstellers und Spezifikationen.
1.3 „Besteller“ bezeichnet den Kunden, welcher als Auftraggeber Leistungen im Zusammenhang mit Beförderungen und/oder Besorgungen im Rahmen des Auftrags auf Weisung des Auftraggebers, bezieht.
1.4 „Leistungen “ können insbesondere
• Fahrservice jeglicher Art
• Rezeptabholung und/oder Apothekengänge
• Einkäufe nach Absprache (z.B. Lebensmittel, Haushaltsmittel)
• Unterstützung bei Behördengängen/Rechnungen/Formularen soweit möglich
• Entlastung im Alltag
• Spaziergänge
• Sonstige Vereinbarungen
nach näheren Maßgaben des jeweiligen Auftrags sein.
2.Geltung
2.1 Diese AGB gelten für alle Aufträge des Bestellers bei uns über Leistungen im Zusammenhang mit den oben genannten Aufzählungen; sie haben Geltung auch für alle künftigen Aufträge des Bestellers bei uns.
2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, auch wenn wir diesen nicht explizit widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller in einem Bestätigungsschreiben auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen Bezug nimmt.
2.3 Von diesen AGB abweichende Bedingungen sind im Einzelfall schriftlich zu vereinbaren. Sie haben Geltung nur für den jeweils betroffenen Auftrag.
3. Umfang der Leistungen
3.1 Der Umfang und die Beschaffenheit der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag und ggf. dessen Anlagen insbesondere Produktbeschreibungen und Spezifikationen.
3.2 Zusätzliche Leistungen erbringen wir auf der Grundlage gesondert zu treffender Vereinbarungen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen sind in jedem Falle zusätzlich zu vergüten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Vergütung für zusätzliche Leistungen nach Aufwand gemäß den im Auftrage vereinbarten Preisen oder, sofern dort keine Preise genannt sind, gemäß unserer jeweils aktuellen Preisliste abgerechnet.
3.3 Wir können zur Erbringung der Leistungen Dritte als Sublieferanten oder Subunternehmer einschalten. Für die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Erbringung der Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Besteller bleiben wir gleichwohl verantwortlich.
4. Mitwirkungspflichten
4.1 Der Besteller wird die in dem Auftrag in diesen AGB beschriebenen Mitwirkungspflichten auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten erbringen.
4.2 Der Besteller wird uns rechtzeitig mit den zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen versorgen.
4.3 Der Besteller wird uns den zur Erbringung der Leistungen erforderlichen Zugang zu Gebäuden und Anlagen gewähren.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Preise der Leistungen und deren Abrechnung richten sich nach dem Auftrag.
5.2 Sofern nicht anders angegeben, werden Leistungen nach deren Erbringung – in der Regel monatlich – abgerechnet.
5.3 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.4 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
5.5 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Preise gemäß Nr. 5 mit Rechnungseingang sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungseingang auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
5.6 Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5.7 Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen oder Ansprüche.
6. Gefährdung des Zahlungsanspruchs, Rücktrittsrecht, Betretungsrecht
6.1 Stellt sich nach dem Abschluss des Auftrags heraus, dass der Besteller keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Leistung zu verweigern, bis der Besteller die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht innerhalb von 10 Werktagen, so sind wir zum Rücktritt berechtigt.
6.2 Unternehmer haben weder ein Rückgabe- noch Widerrufsrecht.
7. Haftung
7.1 Unsere Haftung für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, ist auf 250,00 Euro begrenzt.
7.2 Im Falle einfacher oder leichter Fahrlässigkeit eines unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist jede weitere Haftung unsererseits bei einfacher oder leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7.3 Abweichend von Nr. 7.2 haften wir unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.4 Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der Organe, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.5 Sämtliche Schadensersatzansprüche, mit Ausnahme der in Nr. 7.1 und 7.3 benannten, verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Für die in Nr. 7.1 und 7.3 benannten Ansprüche gilt die gesetzliche Verjährung.
8. Datenschutz
8.1 Beide Parteien werden nur solche Mitarbeiter einsetzen, die schriftlich auf das Datengeheimnis verpflichtet wurden.
8.2 Sofern bei der Erbringung von Leistungen personenbezogene Daten durch uns verarbeitet oder genutzt werden, erfolgt dies in Form der Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 EU-DSGVO. Die Parteien werden hierzu ggf. auf Wunsch des Bestellers eine gesonderte Vereinbarung treffen. Der Besteller wird uns stets ausdrücklich auf die datenschutzrechtlichen Erfordernisse hinweisen und gegebenenfalls in eigener Verantwortung sicherstellen, dass die datenschutzrechtlich relevanten Vorgänge gesetzeskonform ablaufen. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Besteller auch für die technischen und organisatorischen Maßnahmen allein verantwortlich.
9. Geheimhaltung
9.1 Die Parteien sind während und auch nach Abwicklung der jeweiligen Verträge zur Geheimhaltung aller bei deren Durchführung erlangten Informationen, Bilder und Unterlagen über die Verhältnisse, betrieblichen Vorgänge und technischen Einrichtungen der jeweils anderen Partei verpflichtet. Keine Partei darf derartige Informationen und Unterlagen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei vervielfältigen oder veröffentlichen oder sonst an Dritte weitergeben oder auf sonstige Weise zu Zwecken außerhalb dieses Vertrags verwenden oder verwerten.
9.2 Eine Information gilt dann nicht als vertraulich, wenn sie zum Zeitpunkt, zu dem die andere Partei davon Kenntnis erhält, der Öffentlichkeit bekannt war oder nach diesem Zeitpunkt ohne Zutun dieser Partei der Öffentlichkeit zur Kenntnis gelangt.
9.3 Jede Partei ist von der Geheimhaltungsverpflichtung befreit, wenn und soweit von dieser Partei von einer Behörde, einem Gericht oder einer sonstigen staatlichen Stelle Auskunft über Informationen verlangt wird, die der Geheimhaltungspflicht nach Nr. 9.1 unterliegen. Diese Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und die andere Partei darüber zu unterrichten, von welcher Stelle in welchem Umfang Auskunft verlangt wurde.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem jeweiligen Auftrag ist nur mit unserer vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung möglich.
10.2 Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3 Durch Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Auftrags einschließlich dieser AGB wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
Vielen Dank für ihr Interesse!