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Kostenübernahme

Die Kostenübernahme ist grundsätzlich durch Ihre Pflegeversicherung gewährleistet. Zum einfachen Verständnis für Sie ganz einfach erklärt. Hier einige Beispiele: 

Sie bekommen bereits ab Pflegegrad 1 einen monatlichen Entlastungsbetrag i.H.v. € 131,- seit dem 1.1.24 (*bzw. €1572,-/Jahr, vorher € 125,- bzw. €1500,-/Jahr) von Ihrer Krankenkasse/Pflegeversicherung zur Verrechnung für unsere Leistungen.

ACHTUNG: Sie können auch Ihr “Pflegegeld” bis zu 40% als zusätzliches Entlastungsgeld umwandeln!

Das bedeutet, Sie haben z.B.: Pflegegrad 2 mit einer monatlichen 

Pfl.-Sachl. (Pflegesachleistung) für einen Pflegedienst i.H.v. von € 796,-. 

Hier können nochmal zu den monatl. € 131,- weitere 

€ 318,40 (40% von € 796,-) also insgesamt €449,40 als monatliches Entlastungsgeld/ Budget genutzt werden.

Sie erhalten trotzdem weiterhin Ihr Pfl.-G./ Pflegegeld zu 60% auf Ihr Konto von der Pflegekasse ausgezahlt:

 

Bei Pflegegrad 2:   40% von €796,- (Pfl.-Sachl.) =  + €318,40 (+ €208,20 Pfl.-Geld aufs Konto ausgezahlt)

Bei Pflegegrad 3:   40% von €1497,- (Pfl.-Sachl.) = + €598,80  (+ €359,40 Pfl-Geld aufs Konto ausgezahlt)

Bei Pflegegrad 4:   40% von €1859,- (Pfl.-Sachl.) =  + €743,60  (+ 480,– Pfl-Geld aufs Konto ausgezahlt!)

Bei Pflegegrad 5:   40% von €2299,- (Pfl.-Sachl.) = + €916,60  (+ €554,– Pfl-Geld aufs Konto ausgezahlt!)

Beispiele & Rechnung: Pflegegeld und Umwandlungsanspruch:

*Beispiel 1.: Wir kümmern uns für Sie, damit Sie über Ihre Krankenkasse einen Pflegegrad  (1, 2, 3, 4 od.5 erhalten) und bekommen ab sofort €131,-/Monat als Entlastungsleistung zur Verrechnung bei uns.                                                                                                                       Sie haben bereits einen Pflegegrad und bekommen daher rückwirkend vom Anfang des Jahres die monatlichen Leistungen gut geschrieben: z.B.: Sie beantragen unsere Leistungen und haben seit November 2022 einen PG (Pflegegrad) , somit erhalten Sie das Budget von den Vormonaten des laufenden Jahres von Januar- Oktober 2023, 

also z.B. bei Pflegegrad 2 zusätzlich  10x €131,– =  +€1310,–.     

Beispiel 2:

Frau Becker hat Pflegegrad 3. Sie beansprucht regulär das Pflegegeld von 545 Euro im Monat. Sie möchte jedoch zusätzliche Entlastungsleistungen nutzen und wendet dafür 477,05 Euro auf. Der Betrag entspricht 35 Prozent der Pflegesachleistungen von Pflegegrad 3 (1.363 Euro). Das bedeutet, sie reicht die Belege über die Unterstützungsleistung im Alltag bei der Pflegekasse ein. Der Anspruch auf Pflegegeld in diesem Monat reduziert sich somit auf 65 Prozent, also auf 354,25 Euro. Das zu viel gezahlte Pflegegeld wird im nächsten Monat mit der Kostenerstattung verrechnet.

Die Tabelle fasst die Beispielrechnung von Frau Becker zusammen, ausgehend vom Pflegegrad (PG) 3:

Maximaler Anspruch bei PG 3PflegesachleistungUmwandlungPflegegeld
100 %0 %35 %65 %
Pflegesachleistung: 1.363,00 €0 %477,05 €/
Pflegegeld: 545,00 €//354,25 €

–> Ab dem Tag der Umwandlung, um mehr Budget zu den 131,– zur Verfügung zu haben, bekommen Sie dies auch Rückwirkend von Ihrer Pflegekasse gutgeschrieben. 
Z.B. für PG3 für 2023: 

10x €125,– + 10x €477,05=  €6020,50 Budget für unsere Leistungen bis je zum des nächsten Jahres, also in dem Fall bis 30.06.2024.

Jährlich können Sie maximal 806 Euro des noch nicht verbrauchten Budgets für Kurzzeitpflege für die häusliche Verhinderungspflege einsetzen. Damit stehen der pflegebedürftigen Person insgesamt bis zu 2.418 Euro pro Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.                                                 

Für detaillierte Informationen sprechen Sie uns gerne völlig unverbindlich und kostenlos an.

Preise, Stand 01.01.2024 (welche komplett über Ihre Krankenkasse abgerechnet werden können!)

 

  • Beim Pflegegrad werden alle Leistungen werden über die Pflegekasse abgerechnet 
  • Erstgespräch bei Ihnen Zuhause (ca. 120min.: alle notwendigen Informationen, Bedarfsermittlung, Einsatzplanung, Anfahrt etc.): bei Beauftragung: 89,00 €, ansonsten 129,00 € (wird beim Pflegegrad komplett über Ihre Krankenkasse verrechnet!)

 – Die Stunden- Abrechnungen erfolgen je angefangene 1 Std.

Bei privat Versicherten sind Sie zunächst Selbstzahler und gehen in Vorkasse.                                                                                      >> Die meisten privaten Pflegeversicherungen übernehmen allerdings die vollen Kost

Die Kostenübernahme ist grundsätzlich durch Ihre Pflegeversicherung gewährleistet. Zum einfachen Verständnis für Sie ganz einfach erklärt. Hier einige Beispiele: 

Sie bekommen bereits ab Pflegegrad 1 einen monatlichen Entlastungsbetrag i.H.v. € 131,- seit dem 1.1.24 (*bzw. €1572,-/Jahr, vorher € 125,- bzw. €1500,-/Jahr) von Ihrer Krankenkasse/Pflegeversicherung zur Verrechnung für unsere Leistungen.

ACHTUNG: Sie können auch Ihr “Pflegegeld” bis zu 40% als zusätzliches Entlastungsgeld umwandeln!

Das bedeutet, Sie haben z.B.: Pflegegrad 2 mit einer monatlichen 

Pfl.-Sachl. (Pflegesachleistung) für einen Pflegedienst i.H.v. von € 796,-. 

Hier können nochmal zu den monatl. € 131,- weitere 

€ 318,40 (40% von € 796,-) also insgesamt €449,40 als monatliches Entlastungsgeld/ Budget genutzt werden.

Sie erhalten trotzdem weiterhin Ihr Pfl.-G./ Pflegegeld zu 60% auf Ihr Konto von der Pflegekasse ausgezahlt:

 

Bei Pflegegrad 2:   40% von €724,- (Pfl.-Sachl.) =  + €414,60 (+ €189,60 Pfl.-G. ausgezahlt)

Bei Pflegegrad 3:   40% von €1363,- (Pfl.-Sachl.) = + €545,20  (+ €327,– Pfl-G. ausgezahlt)

Bei Pflegegrad 4:   40% von €1693,- (Pfl.-Sachl.) =  + €677,20  (+ 436,80 Pfl-G. ausgezahlt)

Bei Pflegegrad 5:   40% von €2095,- (Pfl.-Sachl.) = + €838,–  (+ €540,60 Pfl-G. ausgezahlt)

Beispiele & Rechnung: Pflegegeld und Umwandlungsanspruch:

*Beispiel 1.: Wir kümmern uns für Sie, damit Sie über Ihre Krankenkasse einen Pflegegrad  (1, 2, 3, 4 od.5 erhalten) und bekommen ab sofort €125/Monat als Entlastungsleistung zur Verrechnung bei uns.                                                                                                                       Sie haben bereits einen Pflegegrad und bekommen daher rückwirkend vom Anfang des Jahres die monatlichen Leistungen gut geschrieben: z.B.: Sie beantragen unsere Leistungen und haben seit November 2022 einen PG (Pflegegrad) , somit erhalten Sie das Budget von den Vormonaten des laufenden Jahres von Januar- Oktober 2023, 

also z.B. bei Pflegegrad 2 zusätzlich  10x €125,– =  +€1125,–.     

Beispiel 2:

Frau Becker hat Pflegegrad 3. Sie beansprucht regulär das Pflegegeld von 545 Euro im Monat. Sie möchte jedoch zusätzliche Entlastungsleistungen nutzen und wendet dafür 477,05 Euro auf. Der Betrag entspricht 35 Prozent der Pflegesachleistungen von Pflegegrad 3 (1.363 Euro). Das bedeutet, sie reicht die Belege über die Unterstützungsleistung im Alltag bei der Pflegekasse ein. Der Anspruch auf Pflegegeld in diesem Monat reduziert sich somit auf 65 Prozent, also auf 354,25 Euro. Das zu viel gezahlte Pflegegeld wird im nächsten Monat mit der Kostenerstattung verrechnet.

Die Tabelle fasst die Beispielrechnung von Frau Becker zusammen, ausgehend vom Pflegegrad (PG) 3:

Maximaler Anspruch bei PG 3PflegesachleistungUmwandlungPflegegeld
100 %0 %35 %65 %
Pflegesachleistung: 1.363,00 €0 %477,05 €/
Pflegegeld: 545,00 €//354,25 €

–> Ab dem Tag der Umwandlung, um mehr Budget zu den 131,– zur Verfügung zu haben, bekommen Sie dies auch Rückwirkend von Ihrer Pflegekasse gutgeschrieben. 
Z.B. für PG3 für 2023: 

10x €125,– + 10x €477,05=  €6020,50 Budget für unsere Leistungen bis je zum des nächsten Jahres, also in dem Fall bis 30.06.2024.

Jährlich können Sie maximal 806 Euro des noch nicht verbrauchten Budgets für Kurzzeitpflege für die häusliche Verhinderungspflege einsetzen. Damit stehen der pflegebedürftigen Person insgesamt bis zu 2.418 Euro pro Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.                                                 

Für detaillierte Informationen sprechen Sie uns gerne völlig unverbindlich und kostenlos an.

Preise, Stand 01.01.2024 (welche komplett über Ihre Krankenkasse abgerechnet werden können!)

 

  • Beim Pflegegrad werden alle Leistungen werden über die Pflegekasse abgerechnet 
  • Erstgespräch bei Ihnen Zuhause (ca. 120min.: alle notwendigen Informationen, Bedarfsermittlung, Einsatzplanung, Anfahrt etc.): bei Beauftragung: 89,00 €, ansonsten 129,00 € (wird beim Pflegegrad komplett über Ihre Krankenkasse verrechnet!)

 – Die Stunden- Abrechnungen erfolgen je angefangene 1 Std.

Bei privat Versicherten sind Sie zunächst Selbstzahler und gehen in Vorkasse.                                                                                      >> Die meisten privaten Pflegeversicherungen übernehmen allerdings die vollen Koste

Die Kostenübernahme ist grundsätzlich durch Ihre Pflegeversicherung gewährleistet. Zum einfachen Verständnis für Sie ganz einfach erklärt. Hier einige Beispiele: 

Sie bekommen bereits ab Pflegegrad 1 einen monatlichen Entlastungsbetrag i.H.v. € 131,- seit dem 1.1.24 (*bzw. €1572,-/Jahr, vorher € 125,- bzw. €1500,-/Jahr) von Ihrer Krankenkasse/Pflegeversicherung zur Verrechnung für unsere Leistungen.

ACHTUNG: Sie können auch Ihr “Pflegegeld” bis zu 40% als zusätzliches Entlastungsgeld umwandeln!

Das bedeutet, Sie haben z.B.: Pflegegrad 2 mit einer monatlichen 

Pfl.-Sachl. (Pflegesachleistung) für einen Pflegedienst i.H.v. von € 796,-. 

Hier können nochmal zu den monatl. € 131,- weitere 

€ 318,40 (40% von € 796,-) also insgesamt €449,40 als monatliches Entlastungsgeld/ Budget genutzt werden.

Sie erhalten trotzdem weiterhin Ihr Pfl.-G./ Pflegegeld zu 60% auf Ihr Konto von der Pflegekasse ausgezahlt:

 

 

Bei Pflegegrad 2:   40% von €724,- (Pfl.-Sachl.) =  + €414,60 (+ €189,60 Pfl.-G. ausgezahlt)

Bei Pflegegrad 3:   40% von €1363,- (Pfl.-Sachl.) = + €545,20  (+ €327,– Pfl-G. ausgezahlt)

Bei Pflegegrad 4:   40% von €1693,- (Pfl.-Sachl.) =  + €677,20  (+ 436,80 Pfl-G. ausgezahlt)

Bei Pflegegrad 5:   40% von €2095,- (Pfl.-Sachl.) = + €838,–  (+ €540,60 Pfl-G. ausgezahlt)

Beispiele & Rechnung: Pflegegeld und Umwandlungsanspruch:

*Beispiel 1.: Wir kümmern uns für Sie, damit Sie über Ihre Krankenkasse einen Pflegegrad  (1, 2, 3, 4 od.5 erhalten) und bekommen ab sofort €125/Monat als Entlastungsleistung zur Verrechnung bei uns.                                                                                                                       Sie haben bereits einen Pflegegrad und bekommen daher rückwirkend vom Anfang des Jahres die monatlichen Leistungen gut geschrieben: z.B.: Sie beantragen unsere Leistungen und haben seit November 2022 einen PG (Pflegegrad) , somit erhalten Sie das Budget von den Vormonaten des laufenden Jahres von Januar- Oktober 2023, 

also z.B. bei Pflegegrad 2 zusätzlich  10x €125,– =  +€1125,–.     

Beispiel 2:

Frau Becker hat Pflegegrad 3. Sie beansprucht regulär das Pflegegeld von 545 Euro im Monat. Sie möchte jedoch zusätzliche Entlastungsleistungen nutzen und wendet dafür 477,05 Euro auf. Der Betrag entspricht 35 Prozent der Pflegesachleistungen von Pflegegrad 3 (1.363 Euro). Das bedeutet, sie reicht die Belege über die Unterstützungsleistung im Alltag bei der Pflegekasse ein. Der Anspruch auf Pflegegeld in diesem Monat reduziert sich somit auf 65 Prozent, also auf 354,25 Euro. Das zu viel gezahlte Pflegegeld wird im nächsten Monat mit der Kostenerstattung verrechnet.

Die Tabelle fasst die Beispielrechnung von Frau Becker zusammen, ausgehend vom Pflegegrad (PG) 3:

Maximaler Anspruch bei PG 3PflegesachleistungUmwandlungPflegegeld
100 %0 %35 %65 %
Pflegesachleistung: 1.363,00 €0 %477,05 €/
Pflegegeld: 545,00 €//354,25 €

–> Ab dem Tag der Umwandlung, um mehr Budget zu den 131,– zur Verfügung zu haben, bekommen Sie dies auch Rückwirkend von Ihrer Pflegekasse gutgeschrieben. 
Z.B. für PG3 für 2023: 

10x €125,– + 10x €477,05=  €6020,50 Budget für unsere Leistungen bis je zum des nächsten Jahres, also in dem Fall bis 30.06.2024.

Jährlich können Sie maximal 806 Euro des noch nicht verbrauchten Budgets für Kurzzeitpflege für die häusliche Verhinderungspflege einsetzen. Damit stehen der pflegebedürftigen Person insgesamt bis zu 2.418 Euro pro Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.                                                 

Für detaillierte Informationen sprechen Sie uns gerne völlig unverbindlich und kostenlos an.

Preise, Stand 01.01.2024 (welche komplett über Ihre Krankenkasse abgerechnet werden können!)

 

  • Beim Pflegegrad werden alle Leistungen werden über die Pflegekasse abgerechnet 
  • Erstgespräch bei Ihnen Zuhause (ca. 120min.: alle notwendigen Informationen, Bedarfsermittlung, Einsatzplanung, Anfahrt etc.): bei Beauftragung: 89,00 €, ansonsten 129,00 € (wird beim Pflegegrad komplett über Ihre Krankenkasse verrechnet!)

 – Die Stunden- Abrechnungen erfolgen je angefangene 1 Std.

Bei privat Versicherten sind Sie zunächst Selbstzahler und gehen in Vorkasse.                                                                                      >> Die meisten privaten Pflegeversicherungen übernehmen allerdings die vollen Koste

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